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   LSG Berlin, 03.09.2003 - L 9 B 41/03 KR   

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LSG Berlin, 03.09.2003 - L 9 B 41/03 KR (https://dejure.org/2003,22041)
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LSG Berlin, Entscheidung vom 03. September 2003 - L 9 B 41/03 KR (https://dejure.org/2003,22041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Beendigung des Verfahrens aufgrund einer zur Erledigung führenden Änderung der Rechtslage; Voraussichtliche Entscheidung ohne Änderung der Rechtslage als Maßstab für die Kostenverteilung; Kostenlast bei Berufung auf eine verfassungswidrige Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Berlin, 03.09.2003 - L 9 B 41/03
    Dies ist schon deswegen gerechtfertigt, weil die Beklagte ihre Entscheidung im Kern auf § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I, S. 266) gestützt hat, eine Norm, die das BVerfG mit Beschluss vom 15. März 2000 (1 BvL 16/96 u.a.), bekannt gegeben am 27. Juli 2000 (Pressemitteilung Nr. 101/2000 vom 27. Juli 2000), teilweise für verfassungswidrig erklärt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 22/03
    Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen, wobei der voraussichtliche Prozesserfolg die Kostenverteilung beein-flusst (BSG, Beschluss v. 24. August 1976 - 12/1 RA 105/75 in SozR 1500, § 193 Nr. 3; LSG Niedersachsen - Bremen, Beschlüsse v. 12. August 2003 - L 9 B 311/02 SB -, v. 11. September 2003 - L 9 B 27/03 SB - und v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB -).

    In seinem solchen Fall wäre es unbillig, ihn mit Kosten zu belasten, die dem Kläger durch Führung des Rechtsstreits entstanden sind (BSG, Breithaupt 1972, 177; LSG Nds., Beschlüsse v. 26. Mai 2001 - L 5 B 83/01 SB - u. v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB - Roller in Handkommentar zum SGG, 2003, § 193 Rn 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 9 B 23/03
    Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen, wobei der voraussichtliche Prozesserfolg die Kostenverteilung beein-flusst (BSG, Beschluss v. 24. August 1976 - 12/1 RA 105/75 in SozR 1500, § 193 Nr. 3; LSG Niedersachsen - Bremen, Beschlüsse v. 12. August 2003 - L 9 B 311/02 SB -, v. 11. September 2003 - L 9 B 27/03 SB - und v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB -).

    In seinem solchen Fall wäre es unbillig, ihn mit Kosten zu belasten, die dem Kläger durch Führung des Rechtsstreits entstanden sind (BSG, Breithaupt 1972, 177; LSG Nds., Beschlüsse v. 26. Mai 2001 - L 5 B 83/01 SB - u. v. 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB - Roller in Handkommentar zum SGG, 2003, § 193 Rn 22).

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   BVerwG, 08.07.2003 - 9 B 41.03   

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